Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kulturdorf Reinsberg

1. ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Tickets (im folgenden auch „Karten“) durch die Gemeinde Reinsberg. Abweichende Bedingungen des Käufers (im folgenden auch „Kunde“) haben nur Gültigkeit, wenn die Gemeinde Reinsberg solchen abweichenden Bedingungen im Vorhinein schriftlich zugestimmt hat. Mit Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website der Gemeinde Reinsberg (www.kulturdorf.reinsberg.at) abrufbar und können bei Bedarf vom Kunden gespeichert werden. Die von der Gemeinde Reinsberg angebotenen Dienstleistungen betreffen Bereiche der Freizeitgestaltung und sind zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (Freizeit-Dienstleistungen).

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kartenkäufern und:

 

Gemeinde Reinsberg

Reinsberg 1
3264 Reinsberg
Tel.: +43 (0) 7487/21388
Fax: +43 (0) 7487/2351-4
Email: office@reinsberg.at

 

(im Folgenden kurz „Gemeinde Reinsberg“ genannt)

2. KARTENVORVERKAUF

Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Einlangens der Bestellungen. Kartenbestellungen können persönlich im Gemeindeamt Reinsberg, 3264 Reinsberg 1  (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 15:00 Uhr), telefonisch (+43 (0) 7487/21388), online über www.kulturdorf.reinsberg.at oder per E-Mail (office@reinsberg.at) an die Kartenvorverkaufsstelle gerichtet werden.

 

Zusätzlich sind Karten auch über das Online-Kartenbüro oeticket.com erhältlich.

 

Bitte beachten Sie, dass beim Kauf über OeTicket zusätzlich eine Vorverkaufsgebühr und ggf. Versand- bzw. Bereitstellungsgebühren verrechnet werden. Der Verkauf über das eigene System (Culturall) ist bei Abholung gebührenfrei. Bei Versand werden € 3,00 Versandkosten hinzugerechnet. Bei Fragen können Sie uns gerne über die Ticket-Line +43 (0) 7487/21388 oder office@reinsberg.at kontaktieren.

3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot, das mit Bekanntgabe aller von der Gemeinde Reinsberg geforderten Daten wirksam wird. Alle beim Bestellvorgang übermittelten Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer die Daten werden zur Leistungserfüllung benötigt. Dem Verein Burgarena Reinsberg steht es frei, Angebote auf Ticketkauf binnen 14 Tagen ab Einlangen des Angebots entweder anzunehmen oder durch Absendung einer entsprechenden Erklärung an den Kunden abzulehnen, insbesondere im Fall des Vorliegens von zwischenzeitig eingetretenen Preissteigerungen oder von allfälligen irrtumsbedingten Fehlern in Verkaufsprospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen. Für derartige Preissteigerungen oder Fehler wird jede Haftung der Gemeinde Reinsberg ausgeschlossen.

 

Im Falle der Weitergabe einer Karte obliegt es dem jeweiligen Käufer darauf hinzuweisen, dass gegenüber jedem weiteren Erwerber einer Karte ebenfalls die AGB der Gemeinde Reinsberg gelten. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert der Besucher die Hausordnung.

4. PREISE & ZAHLUNGEN

Sämtliche Preisangaben verstehen sich als “Bruttopreise“ (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Mit dem Versand entstehende Spesen (Porto) werden gesondert verrechnet. Druckfehler und einzelne Preisänderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Importabgaben gehen zu Lasten des Kunden. Der Kartenpreis ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt mittels Zahlschein, Einzahlung auf ein Bankkonto oder Abholung an der Tageskassa, wobei der Kartenpreis zwei Wochen vor der Veranstaltung eingegangen sein muss. Erfolgt keine Rückmeldung und Einzahlung von Seiten des Kunden, werden die Karten storniert. Nur in Ausnahmefällen ist die Bezahlung an der Abendkassa möglich. An der Abendkassa hinterlegte und nicht abgeholte Karten werden in Rechnung gestellt. Um eine Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können ist beim Kartenkauf an der Tageskasse oder falls die Karten über Telefon oder Internet gekauft wurden, ein entsprechender Ausweis vorzuweisen. Kann ein entsprechender Ausweis nicht vorgelegt werden, so erlischt der Anspruch auf Ermäßigung und es ist ein Aufpreis auf den Kartenvollpreis zu bezahlen. Ermäßigungen können nur zum Zeitpunkt des Kartenkaufs geltend gemacht werden und werden im Nachhinein nicht mehr berücksichtigt. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

5. VERSAND / LIEFERZEITEN

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Es wird eine Versandgebühr von € 3,00 verrechnet. Der Kunde wird die versendeten Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen und allfällige Reklamationen ohne unnötigen Aufschub mitteilen. Ist ein Kunde Unternehmer, ist er bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungsansprüche zur sofortigen Prüfung der Tickets und zur umgehenden Mängelrüge verpflichtet.

6. AUSSCHLUSS EINES RÜCKGABE- & UMTAUSCHRECHTS

Laut Paragraph § 5f Konsumentenschutzgesetz gibt es bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz kein Rückgaberecht auf Freizeitleistungen, wie z.B. Konzertkarten. Gekaufte oder für wie auch immer abhanden gekommenen Tickets können deshalb nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.

 

Rücknahmen und/oder Umtausch von Tickets sind somit mit Ausnahme einer Absage von Veranstaltungen ausgeschlossen. Es findet keine Rückerstattung von bezahlten Kartenpreisen statt. Besetzungs-, Programm- und/oder Ablaufänderungen sowie Änderungen bei den Beginnzeiten sind ausdrücklich vorbehalten und gelten als kein Grund für die Rückgabe und/oder den Eintausch des Tickets.

7. ABSAGE EINER VERANSTALTUNG

Die Veranstaltungen auf der Burgarena werden Open Air durchgeführt und finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden müssen, so kann diese Absage erst unmittelbar zu der angekündigten Beginnzeit erfolgen und ausschließlich von der Organisationsleitung vor Ort ausgesprochen werden. Die Organisationsleitung behält es sich vor, den Veranstaltungsbeginn nach hinten zu verschieben.

 

Sofern eine Veranstaltung abgesagt wird, bevor eine Spieldauer von 45 Minuten erreicht wurde, können Sie entweder Ihre Tickets für einen anderen Vorstellungstermin umtauschen, oder Sie erhalten den Kartenpreis per Banküberweisung zurückerstattet. Dazu wenden Sie sich bitte mit der Original-Eintrittskarte innerhalb von 3 Wochen an die Stelle, bei der Sie Ihre Karten(n) gekauft haben.  Bei Absage nach einer durchgeführten Dauer von mehr als 45 Minuten gilt die Vorstellung als konsumiert und die Karten können nicht mehr retourniert werden.

 

Im Falle der Absage, der Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten etc.) ersetzt.

8. LEISTUNGSANSPRUCH

Der Kunde hat erst nach vollständiger Bezahlung des Preises Anspruch auf Leistung. Der Kunde hat nur nach Vorweis eines gültigen Tickets (Ticket mit Abriss) Anspruch auf Leistung.

9. HAUSORDNUNG

Jede gültige Karte berechtigt eine Person zum Besuch der angegebenen Veranstaltung unter Einhaltung der jeweiligen Hausordnung. Dem Personal des Publikumsdienstes oder Security-Dienstes ist auf Verlangen stets die gültige Karte vorzuweisen. Bei Platzkarten ist es nicht zulässig; einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die obigen Bestimmungen kann der Besucher ohne Rückerstattung des Kaufpreises der Vorstellung verwiesen werden.

 

 

 

1. GELTUNGSBEREICH 

 

Die Hausordnung gilt für das gesamte Burggelände bzw. das Gebäude des Musiums bei diversen Veranstaltungen. Das Burggelände/Musium darf bei Veranstaltungen nur von Besuchern mit gültiger Eintrittskarte während der Öffnungszeit benützt werden. Mit dem Betreten des Burggeländes/Musiums erkennt der Besucher die Hausordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen. Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle und Körpercheck einverstanden. Ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen). (Personen- und Behältnisdurchsuchung) Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.

 

 

 

2. VERBOTE

 

Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens verboten:

 

  • WAFFEN ODER GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE, DIE ALS WAFFE ODER WURFGESCHOSSE VERWENDET WERDEN KÖNNTEN
  • GLASBEHÄLTER, FLASCHEN, DOSEN, PLASTIKFLASCHEN UND PLASTIKKANISTER UND HARTVERPACKUNGEN
  • SPERRIGE GEGENSTÄNDE WIE HOCKER, STÜHLE, KISTEN, STANGEN, SCHIRME, FACKELN, STÖCKE
  • PYROTECHNISCHES MATERIAL, WIE FEUERWERKSKÖRPER, BENGALISCHES FEUER UND DERGLEICHEN
  • BILD- UND TONAUFNAHMENGERÄTE
  • FLUGBLÄTTER, SOFERN DIES NICHT VOM VERANSTALTER ERLAUBT WURDE
  • DIE MITNAHME VON DROGEN
  • DIE MITNAHME VON TIEREN

 

Weiters ist verboten:

 

  • DAS WERFEN VON GEGENSTÄNDEN JEGLICHER ART
  • DAS MITNEHMEN VON SPEISEN
  • DAS VERSTELLEN DER FLUCHTWEGE UND NOTAUSGÄNGE
  • DAS ANZÜNDEN VON GEGENSTÄNDEN (AUSNAHME RAUCHWAREN)
  • DAS VERRICHTEN DER NOTDURFT AUSSERHALB DER TOILETTEN
  • DAS BESCHÄDIGEN VON ZAUNELEMENTEN, SOWIE DAS BEKLETTERN UND DAS UMWERFEN DIESER ZAUNELEMENTE
  • DAS BETRETEN DER BÜHNEN UND DES BACKSTAGEBEREICHES

 

 

 

3. VERANTWORTLICHKEITEN

 

Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen und Sachschäden. Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung. Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Burggelände/im Musium befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen. Die Hausordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für Veranstaltungen und kann jederzeit abgeändert werden. Die Missachtung dieser Hausordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zu den Veranstaltungen der Gemeinde Reinsberg führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.

 

 

 

4. PARKPLATZ

 

Mit dem Betreten/ Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/ Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen. Am Parkplatz gilt die StVO.

 

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden am Parkplatz. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

10. ÄNDERUNGEN BEI VERANSTALTUNGEN

Besetzungs-, Programm- und/oder Ablaufänderungen sowie Änderungen bei den Beginnzeiten sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Karten.

11. URHEBER- & SCHUTZRECHTE

Ohne Sondergenehmigung sind jegliche Bild- und/oder Tonaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung bzw. dem Ausstellungsbesuch aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Fernseh-, Film- oder Photo Aufnahmen ist der Besucher ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung/dem Ausstellungsbesuch gemachten Aufnahmen (Bild, Film, Video) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.

12. AUFSICHTSPFLICHTEN

Durch den Kauf der Eintrittskarte wird der Besucher in seiner Eigenschaft als Begleitperson einer nicht voll geschäftsfähigen Person von einer Aufsichtspflicht nicht entbunden und haftet für jegliche Schäden, die durch eine Unterlassung seiner Pflichten entstehen.

13. RICHTLINIEN ZUM DATENSCHUTZ

Durch die Bestellung und Inanspruchnahme von Leistungen der Gemeinde Reinsberg insbesondere durch den Kauf von Eintrittskarten, stimmt der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu. Dadurch stimmt der Kunde auch zu, dass seine personenbezogenen Daten verwendet, bearbeitet und an die mit der Gemeinde Reinsberg verbundenen Unternehmen übermittelt werden. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, ein Widerruf ist schriftlich an die Gemeinde Reinsberg, Reinsberg 1, 3264 Reinsberg oder per E-Mail office@reinsberg.at zu richten. Um eine rasche Bearbeitung der Widerrufserklärung zu erleichtern, empfehlen wir den Widerruf per E-Mail an uns zu senden.

14. ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Unbeschadet besonderer Zuständigkeiten für Verbraucher ist für alle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in Scheibbs zuständig. Österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen gilt als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

15. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Website der Gemeinde Reinsberg wurde nach bestem Wissen erstellt, jedoch kann keine Haftung hinsichtlich etwaiger Fehler der Funktionen, bzw. dass die Website oder der jeweilige Server frei von Viren oder anderen schädigenden Programmen, Funktionen o.ä. ist, übernommen werden. Die Benutzung der Website der Gemeinde Reinsberg geschieht in der alleinigen Verantwortung des Benutzers.

 

Verweise auf andere Webseiten sind kein Bestandteil der Website der Gemeinde Reinsberg und für deren Inhalte kann keinerlei Haftung oder Gewährleistung übernommen werden.

 

Inhalte, die auf der Website der Gemeinde Reinsberg angeboten werden, dürfen ausschließlich zu privaten und nicht kommerziellen Zwecken genutzt werden. Anderweitiger Gebrauch der auf der Website zur Verfügung gestellten Inhalte stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist untersagt sofern nicht zuvor eine Zustimmung der Gemeinde Reinsberg eingeholt wird.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit. Wir behalten uns vor, unsere AGB jederzeit zu ändern.

 

Stand: Dezember 2019